Dreessen advocaten ist eine moderne, dynamische, fortschrittliche Kanzlei, in der Qualität und Effizienz im Vordergrund stehen. Die Rechtsanwälte führen eine allgemeine Rechtsanwaltskanzlei mit Spezialgebieten und Schwerpunkten auf verschiedenen Rechtsgebieten, und zwar sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.

Dreessen advocaten ist bekannt für sein Engagement, seine Tatkraft und seine Finesse.

Nehmen Sie für ein unverbindliches erstes Gespräch Kontakt mit uns auf.

Wir arbeiten zu einem scharf kalkulierten Tarif oder auf der Grundlage der (staatlichen) Rechtsbeihilfe.

Finanziell

Im Interesse der Kosteneinsparung versuchen wir, bei Konflikten durch Beratung und Verhandlung zu einem befriedigenden Ergebnis zu kommen. Wenn das nicht gelingt, wird geprüft, ob das gewünschte Ergebnis mit einem gerichtlichen Verfahren erzielt werden kann.

Ihre Kosten können also begrenzt werden, wenn rechtzeitig und fachkundig eingegriffen wird. Zudem kontrollieren wir, ob für Sie die sogenannte Rechtsbeihilfe durch den Staat infrage kommt. Wenn das der Fall ist, bezahlen Sie uns nichts oder höchstens eine ‘Selbstbeteiligung’ und eventuelle Gerichtsgebühren. Auf diese Weise haben wir bereits vielen Klienten geholfen. Auf der Webseite des Raad voor Rechtsbijstand können Sie prüfen, ob für Sie eine solche Rechtsbeihilfe infrage kommt.

Wenn eine Rechtsbeihilfe für Sie nicht infrage kommt, arbeiten wir auf der Grundlage eines Stundentarifes für Sie. Da unter anderem Effizienz eines unserer wichtigen Leistungsmerkmale ist, sind die Tarife, die wir anwenden, wettbewerbsfähig. Für unaufschiebbare Angelegenheiten wird der Tarif individuell bestimmt. Auch mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie bei uns an der richtigen Stelle.

Für Unternehmen und Einrichtungen, die regelmäßige juristische Unterstützung benötigen, können wir ein auf die Situation zugeschnittenes Paket an Dienstleistungen liefern. Beispielsweise bei Inkassoangelegenheiten in Kombination mit Privatermittlungen. Erfolgsabhängige feste Preisabsprachen und Tarife sind möglich.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Unter dem Namen Dreessen Advocaten führen die Rechtsanwälte mr. Dreessen und mr. Gelissen eine Kanzlei. Mr. Dreessen (Handelskammernummer 14114113) tritt als alleiniger Auftragnehmer auf.
  2. Der Vertrag zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt unterliegt niederländischem Recht, wobei Artikel 7:404 und 7:407 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches von der Anwendung ausgeschlossen sind.
  3. Der Rechtsanwalt besitzt eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß der von der niederländischen Vereinigung von Rechtsanwälten festgelegten Verordnung über die Berufshaftpflicht: Die Haftung ist auf den Betrag beschränkt, der in dem betreffenden Fall von der Berufshaftpflichtversicherung ausgezahlt wird, zuzüglich Selbstbeteiligung. Wenn die Haftpflicht nicht von der Versicherung gedeckt wird, ist sie auf das im vergangenen Jahr in Rechnung gestellte Honorar in der betreffenden Sache beschränkt.
  4. Der Vertrag zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt unterliegt niederländischem Recht. Bei Streitfällen ist die niederländische Gerichtsbarkeit zuständig. Hinsichtlich eventueller Streitfälle zwischen Rechtsanwalt und Mandant verweist unser Büro auf die interne Beschwerderegelung. Gleichzeitig ist Dreessen Advocaten Mitglied der Geschillencommissie Advocatuur (Streitfallkommission Rechtsanwaltskammer).
  5. Dreessen advocaten bietet juristischen Beistand unter anderem auf der Grundlage des Rechtsbeihilfegesetzes. Ein Recht auf Rechtsbeihilfe ist vom Einkommen und vom Vermögen abhängig (siehe auch unter Raad voor Rechtsbijstand). Der Rechtsanwalt kann für Sie beim Raad voor Rechtsbijstand eine solche Rechtsbeihilfe beantragen. Wenn der Raad voor Rechtsbijstand die Beihilfe für den Rechtsanwalt gewährt, kann der Rechtsanwalt auf dieser Grundlage arbeiten und der Raad voor Rechtsbijstand bezahlt die Rechtsanwaltskosten zum (großen) Teil. Da der Raad voor Rechtsbijstand eine Rechtsbeihilfe nur gewährt, wenn Einkommen und Vermögen unter einer bestimmten Grenze liegt, überprüft der Raad voor Rechtsbijstand dies. Sie müssen in diesem Zusammenhang Folgendes wissen:
    • Das Finanzamt übermittelt (auf Anweisung des Raad voor Rechtsbijstand) mithilfe Ihrer Bürgerservicenummer Daten über Ihr Einkommen und Vermögen an den Raad (gegebenenfalls auch von Ihrem Partner).
    • Der Raad voor Rechtsbijstand kontrolliert bei der Gemeinde, in der Sie wohnhaft sind, Personendaten und die Bürgerservicenummer (gegebenenfalls auch von Ihrem Partner).
    • Die (übermittelten) Daten werden in die Administration des Raad voor Rechtsbijstand aufgenommen.
    • Die Angabe von falschen Daten oder das Verschweigen von Daten kann zu einer Verweigerung oder zur Rückforderung der Rechtsbeihilfe führen und eine Strafverfolgung nach sich ziehen.
    • Eine ausbezahlte Rechtsbeihilfe kann mit rückwirkender Kraft zurückgefordert werden, wenn vom Rechtsbeistand ein bestimmtes finanzielles Ergebnis (50 % des geltenden steuerfreien Vermögens, gilt nicht für Strafsachen) erzielt wird.
    • Sie müssen, auch wenn eine Rechtsbeihilfe gewährt wurde, mit einer von Ihnen geschuldeten gesetzlichen Selbstbeteiligung rechnen, die an den Rechtsanwalt zu zahlen ist. Die Höhe dieser Selbstbeteiligung hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab.
    • Sie können eine Kürzung von € 52 auf die Selbstbeteiligung erhalten, wenn Sie sich in Ihrer Rechtssache zuerst an das Juridisch Loket(Anlaufstelle Rechtsfragen) wenden und sich zu einem Rechtsanwalt weiterverweisen lassen;
    • Sie können für die Selbstbeteiligung (und die anderen Anwalts- und Gerichtskosten) bei der Gemeinde eine besondere Rechtsbeihilfe beantragen.
    • Falls und sofern während der Abwicklung Ihrer Rechtssache oder als Folge des Ergebnisses Ihrer Rechtssache Ihr Recht auf finanzierte Rechtsbeihilfe verfällt, wird Ihnen das reguläre Honorar des Rechtsanwaltes in Rechnung gestellt.

 

  1. Die Rechtsanwälte behalten sich das Recht vor, die Rechtssache nicht auf der Grundlage der finanzierten Rechtsbeihilfe zu behandeln. Dies wird nach der jeweiligen Rechtssache beurteilt.
  2. Wenn keine Rechtsbeihilfe gewährt wird, stellt der Rechtsanwalt den vereinbarten Stundentarif in Rechnung. Die Arbeiten werden regelmäßig und in Übereinstimmung mit dem Stundentarif oder den Tarifvereinbarungen monatlich in Rechnung gestellt. Der Rechtsanwalt kann vor Beginn der Arbeiten die Zahlung eines Vorschusses verlangen.
  3. Eventuelle Gerichtsvollzieherkosten (für die Zustellung einer Vorladung) und Gerichtsgebühren (für ein Verfahren vor Gericht) werden an Sie weiterberechnet, auch wenn Sie eine Rechtsbeihilfe erhalten. Der Rechtsanwalt kann ein Verfahren für Sie erst einleiten, wenn diese Gerichtsgebühren im Voraus bezahlt wurden.
  4. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, deckt diese möglicherweise die Gerichtskosten, die Kosten für den Gerichtsvollzieher und die Kosten für den Rechtsanwalt. Prüfen Sie dies möglichst bald, indem Sie Kontakt mit Ihrem Rechtsschutzversicherer aufnehmen.
  5. Sie müssen damit rechnen, dass, wenn ein Verfahren notwendig ist, damit Kosten verbunden sind und dass diese Kosten – auch wenn die Gegenpartei in diesem Verfahren verurteilt werden kann – oft nicht vollständig vergütet werden, dass ein Erfolg nicht garantiert ist und dass Sie bei einer eventuellen Niederlage zur Zahlung der Prozesskosten der Gegenpartei verurteilt werden können.
  6. Gelder, die die Kanzlei für Sie eintreibt, werden auf dem Bankkonto Nummer 150483317 unserer Stiftung Anderkonten verwaltet.
  7. Der Rechtsanwalt kann vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen die Akte nach einem Zeitraum von fünf Jahren nach Ende der Rechtssache ohne Ankündigung vernichten.